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Flächennutzungsplan Auskunft

Volltext

Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, Auskunft zur beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben. Nach Bekanntmachung des Flächennutzungsplans kann der Bürger jederzeit Auskunft erhalten.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Zum Flächennutzungsplan haben die Bürger während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für den Flächennutzungsplan sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

 1. Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan
 2. Erarbeitung des Plankonzepts
 3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
 5. Überarbeitung des Plankonzepts
 6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
 7. Überarbeitung des Plankonzepts
 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
 9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans
 

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Auskunftsersuchens

Fristen

Der Bürger muss auf den Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Termin der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplans achten. Beide Termine werden ortsüblich bekannt gemacht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.02.2015

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. das für die Gemeinde zuständige Amt

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin 

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin