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Öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“ 03.03.2023

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 06.12.2022 die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Wüstmark. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen und die Fortführung der vorhandenen Bebauung an der „Schweriner Straße“. Die neue Wohnbebauung schließt direkt an den östlichen Bestand an. Das Gebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Der Bebauungsplan entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan. Daher wird die Darstellung des Flächennutzungsplans von „Landwirtschaftsfläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert.

Die Entwürfe sind in der Zeit vom 13. März 2023 bis 19. April 2023 im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung und auf dem Landesportal unter www.bauportal-mv.de einsehbar.

Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin richten.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Satzung in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Der Zugang wird nach telefonischer (0385 545-2663) oder digitaler Terminvereinbarung unter stadtplanung@schwerin.de ermöglicht.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten: Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung, Faunistische Potenzialabschätzung, Geotechnischer Bericht, Schalltechnische Untersuchung, Gutachten über Staubimmissionen, Verkehrstechnische Stellungnahme.

Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Auswirkungen auf Lebensräume von Brutvögeln, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien. Auswirkungen des Straßen- und Schienenverkehrslärms auf die geplante Wohnnutzung. Aussagen zu Staubimmissionen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter).
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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