Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Satzung des Eigenbetriebes SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin 28.05.2014

Ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Verstoß wird innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend gemacht.

Downloads/Links:

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen