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Weitere Konzepte

Konzepte und Rahmenpläne

 © Fotolia/wutzkoh

Die nachfolgenden Konzepte und Rahmenpläne sind themenbezogene oder teilräumliche Planungen.
Sie haben informellen Charakter.
Durch Beschluss der Stadtvertretung sind sie für die Verwaltung aber eine verbindliche Grundlage bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan).

Konzepte

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Lankow

Lankow ist einer der größten Stadtteile Schwerins. Bis 2017 ging die Bevölkerungszahl zurück, trotz der Ausweisung neuer Baugebiete. Tendenziell werden die Menschen in Lankow älter und ärmer. Diese Entwicklung ist vor allem in der 60er-Jahre-Siedlung mit ca. 5.500 Wohnungen aus dieser Zeit zu beob-
achten.

Zur Ermittlung der Handlungsbedarfe im Stadtteil wurde im Jahr 2017 ein integriertes Stadtentwicklungs-
konzept (ISEK) erarbeitet. Das Konzept stellt die räumliche, soziale und bauliche Situation sowie die in diesen Bereichen geplanten Aktivitäten und Maßnahmen dar. Ergänzend dazu hat die Stadtvertretung anschließend beschlossen,  das Grundstück des Spielplatzes in der Kieler Straße zu verkaufen und den Spielplatz an einem anderen Standort neu zu errichten. Ziel ist die Anpassung der Lebensbedingungen an die alternde Bevölkerung, die Steigerung der Wohnattraktivität für jüngere und einkommensstärkere Bevölkerungsgruppen sowie die Stärkung des sozialen, generationsübergreifenden Zusammenhalts.

Das ISEK bildet eine Grundlage für kommende Planungsentscheidungen und war die Voraussetzung für die Festsetzung eines Stadtumbaugebietes als Förderkulisse.

Kleingartenentwicklungskonzept Schwerin
Kleingarten Schwerin © Landeshauptstadt Schwerin

Im Juni 2016 hat die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, ein Entwicklungskonzept für die Kleingärten in der Landeshauptstadt Schwerin vorzulegen.

Das jetzt vorliegende Kleingartenentwicklungskonzepts dokumentiert im Rahmen einer umfangreichen Bestandsaufnahme und -analyse die städtebaulichen, ökologischen und sozialen Funktionen der Kleingärten, aber auch bestehende Beeinträchtigungen sowie Mängel und Defizite in den Kleingartenanlagen.

Durch ihren großen Grünanteil, ihre Ausdehnung und Lage haben viele Kleingärten eine hohe Bedeutung für die Naherholung in der Stadt. Bei einigen Kleingartenanlagen wird das allerdings durch die fehlende öffentliche Zugänglichkeit und eine Belastung durch Verkehrslärm eingeschränkt. Darüber hinaus tragen einige Anlagen durch Kalt- bzw. Frischluftzufuhr in angrenzende Siedlungsbereiche zum klimatischen Ausgleich bei.

Probleme gibt es insbesondere bei Kleingärten an Gewässern, in feuchten Niederungsbereichen oder im Bereich von Trinkwasserschutzgebieten Dort besteht das Risiko einer Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächengewässern durch Einträge von Dünger und Pflanzenschutzmitteln und bei einigen Fließgewässern durch Überschwemmung von Kleingärten nach Starkregenereignissen.

Ein zentrales Thema der weiteren Entwicklung ist  insbesondere in den Jahren ab 2020 die große Zahl von Kleingartenpächterinnen und -pächtern, die ihren Garten aus Altersgründen aufgeben werden. Der daraus resultierende Leerstand in einem Teil der Anlagen wird voraussichtlich nicht durch eine entsprechende Nachfrage kompensiert werden können. Das erfordert eine Strategie zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens in der Stadt, die Gegenstand der Ziel- und Maßnahmenkonzeption ist.

Im Rahmen der Ziel- und Maßnahmenkonzeption werden vier Leitziele für die Kleingartenentwicklung im Stadtgebiet formuliert und alle Kleingartenanlagen Zielkategorien zugeordnet, die von einem Erhalt der jeweiligen Anlagen - zum Teil mit Verbesserungsmaßnahmen, über einen Erhalt mit Umwandlungsoption sowie eine Umwandlung von Anlagenteilen bis zur vollständigen Umwandlung weniger Anlagen in eine andere Nutzung reicht. Die Ziele werden durch einen entsprechenden Maßnahmenkatalog untersetzt. In diesem Rahmen wird auch auf die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Rückbaumaßnahmen von Kleingärten eingegangen.

Die Bearbeitung des Kleingartenentwicklungskonzepts erfolgte in enger Abstimmung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde als Vertreter von 74 Kleingartenvereinen im Stadtgebiet Darüber hinaus wurden den Vorsitzenden der Kleingartenvereine sowie der Ortsbeiräte in zwei Informationsveranstaltungen im September und Oktober 2017 die Inhalte des  Konzepts vorgestellt. Dabei gab es zahlreiche Hinweise und Anregungen,  die in der weiteren Ausarbeitung des Konzepts berücksichtigt wurden.

Das Kleingartenentwicklungskonzept wurde von der Stadtvertretung im September 2018 beschlossen.

Nutzungskonzept Halbinsel Ostorf mit Krösnitz
 © Landeshauptstadt Schwerin

Das Nutzungskonzept für die Halbinsel Ostorf mit der Krösnitz ist seit 2012 verbindliche Grundlage für die weiteren Planungen in diesem Bereich.

Anlass für die Erarbeitung des Konzepts war die Aufgabe verschiedener Nutzungen im Bereich der Halbinsel (Sportstadion, ehemaliges Postgelände, ehemalige Gärtnerei). Damit waren die Ziele der Stadtentwicklung für diese Bereiche neu festzulegen.

Entwicklungskonzept Mueß und Zippendorf
 © Landeshauptstadt Schwerin

Im Oktober 2013 hat die Stadtvertretung die Verwaltung beauftragt, einen Bericht zur Situation und ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Stadtteile Mueß und Zippendorf vorzulegen.

Mit dem Konzept sollten insbesondere die Möglichkeiten zur Aufwertung der Stadtteile für die Erholungsnutzung aufgezeigt werden.

Da sich der Schwerpunkt der Siedlungen sowie der für Naherholung und Tourismus bedeutenden Bereiche nördlich der Crivitzer Chaussee befindet, wurde die Bearbeitung auf diesen Bereich konzentriert

Die Untersuchung für die Entwicklung der Stadtteile hat folgende Handlungsschwerpunkte ergeben:

  • Beseitigung der städtebaulichen Missstände im Bereich der ehemaligen Hotelstandorte an der Strandpromenade Zippendorf sowie der ehemaligen Gaststätte Alte Fähre Mueß
  • Entwicklung und bessere Vernetzung der bestehenden Angebote (Zoo, Naturschutzstation, Freilichtmuseum, Kaninchenwerder)
  • Beseitigung der Mängel bei Straßen und Wegen
  • Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur, insbesondere durch Schaffung neuer öffentlicher Anlegemöglichkeiten in Höhe des Zoos, im Bereich der Strandpromenade Zippendorf, am Freilichtmuseum Mueß sowie Reaktivierung des bestehenden Anlegers an der Alten Fähre Mueß unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Schutzerfordernisse.

Für die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur ist außer der Finanzierung entscheidend, inwieweit es gelingt, einen Ausgleich mit den bestehenden naturschutzrechtlichen Schutzerfordernissen (NSG EU-Vogelschutzgebiet, Artenschutz) zu erreichen.

Das Entwicklungskonzept wurde im Dezember 2014 von der Stadtvertretung beschlossen.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft

Herrn Andreas Thiele
Fachdienstleiter
Raum: 4.063

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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