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Kinderärztliche Untersuchungen

© Dmytro Panchenko/Fotolia.com

U - Untersuchungen U1 - U9

Die Früherkennungsuntersuchungen bieten Ihrem Kind die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können und Ihr Kind – wenn erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann. Auch wenn angeborene Störungen durch die Früherkennung und frühzeitige Behandlung nicht geheilt werden können, so sollen doch schwerwiegende Folgen für die kindliche Entwicklung vermieden oder zumindest vermindert werden.

Manchmal zeigen sich auffälliges Verhalten oder Verzögerungen in der Entwicklung erst im Verlauf der ersten Jahre, zum Beispiel in der sprachlichen Entwicklung. Wird eine solche Beeinträchtigung frühzeitig erkannt, kann Ihr Kind durch gezielte Förderung beizeiten unterstützt werden. Hierdurch können Verzögerungen oft noch aufgeholt oder zumindest günstig beeinflusst werden.

Denn viele Entwicklungsschritte bauen aufeinander auf, sodass unerkannte frühe Störungen weitreichende Folgen haben und die gesamte Entwicklung in Mitleidenschaft ziehen können.

Hier geht's zu den U1 - U9 Untersuchungen

Das neue Kinderuntersuchungsheft

Vorsorgeuntersuchung verpasst?

Ist eine Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt auch nach Erinnerung als verpasst gemeldet worden, ist der Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Fachdienstes Gesundheit gesetzlich dazu verpflichtet, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Bei umgehender Rückmeldung Ihrerseits klären sich allerdings schnell Falschmeldungen. Beratende Hilfen werden individuell angeboten.

Gerne nehmen Sie Kontakt mit uns auf: telefonisch unter +49 385 545-2864 oder +49 385 545-2818 oder per E-Mail alehmann@schwerin.de oder dwolf@schwerin.de

Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Kinderuntersuchungen

Vorschuluntersuchung

Neben der für alle Kinder verpflichtenden Einschulungsuntersuchung (siehe unten) kann bei Bedarf auch schon zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr eine zusätzliche Untersuchung angeboten werden. Diese Untersuchung soll insbesondere die Kinder erreichen, bei denen sich Gedanken um eine altersgerechte Entwicklung gemacht werden. In diesem Zusammenhang können eventuelle Fördermaßnahmen besprochen werden und der Weg zu einem guten Schulstart gebahnt werden.  

Schulreihenuntersuchungen

Einschulungsuntersuchung

 

Kinder, die bis zum 30.06. des Jahres 6 Jahre alt werden und somit grundsätzlich eine Schulpflicht besteht, müssen zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, auch wenn bei den Eltern Rückstellungswunsch besteht!

Die Untersuchung finden voraussichtlich ab November bis spätestens Juni eines jeden Jahres in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt.
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon +49 385 545-2851

Es soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen der Schule aus medizinischer Sicht gewachsen sein wird. Ein Beratungsgespräch mit den Eltern erfolgt im Anschluss.

Die genauen Termine erhalten die Erziehungsberechtigten mit einer Einladung über den Postweg.
Sollten Eltern den Termin nicht wahrnehmen können, ist es dringend erforderlich, den Termin so rechtzeitig wie möglich abzusagen und einen neuen Untersuchungstermin beim Jugendgesundheitsdienst zu vereinbaren. Telefon: 0385 545-2851 - Anrufbeantworter ist geschaltet.

Zur Untersuchung mitzubringen sind:
• gelbes U-Heft
• Impfausweis
• ausgefüllter Fragebogen, wenn bereits vorhanden
Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.

 

Schulreihenuntersuchung - 4. und 8. Klasse

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, bei Kindern in bestimmten Altersgruppen ärztliche Untersuchung in Schulen durchzuführen. Dies erfolgt im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge durch die Kinder- und Jugendärztin des Fachdienstes Gesundheit.

  • Die Schüler werden in der 4. und 8. Klasse nach anderen Kriterien als beim Arztbesuch untersucht und beraten, auch bezüglich empfehlenswerter Impfungen.
  • Für die Untersuchung der Schüler sind Kenntnisse über durchgemachte Erkrankungen hilfreich. Die Eltern können zusätzlich aktuelle Probleme angeben. Ein entsprechender Fragebogen wird einige Tage vor der Untersuchung in der Schule ausgeteilt.
  • Eltern haben die Möglichkeit, an der Untersuchung ihres Kindes in der Schule teilzunehmen.
  • Nach der Untersuchung wird den Schülern eine schriftliche Information über das Ergebnis der Untersuchung für die Eltern mitgegeben.
LRS Test - Hören & Sehen

Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung besteht, ist die Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit notwendig.

Diese kann beim Kinderarzt oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung auch im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Fachdienstes Gesundheit durchgeführt werden.

Telefon: +49 385 545-2851
Unser Anrufbeantworter ist geschaltet

Beratungsangebote

Es besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung durch die Ärztin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, wenn Eltern, Lehrkräfte bzw. Bezugspersonen

Sorgen

  • mit der Gesundheit,
  • mit der Entwicklung,
  • mit dem Verhalten ihrer oder der ihnen anvertrauten Kinder haben.

Auch Fragen zu

  • Integrations- /Einzelfallhilfen,
  • Nachteilsausgleichen,
  • sonderpädagogischen Förderbedarfen

können besprochen werden.

Um eine angemessene Gesprächszeit zu ermöglichen, wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.

E-Mail: greimuck@schwerin.de


Schulsportattest

Die Ausstellung eines amtsärztlichen Schulsportattests erfolgt für Schülerinnen und Schüler, bei denen eine haus- /fachärztliche Einschränkung des Schulsportes für mehr als 4 Wochen attestiert wurde und die Schulleitung eine amtsärztliche Bestätigung verlangt. 

Um eine telefonische Terminabsprache unter +49 385 545-2851 wird gebeten. Zum Termin ist ein aktueller Arztbefund mitzubringen. Rechtliche Grundlage zum Schulsportattest

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Gesundheit

Frau Dr. Beate Kloesel
Fachgruppenleiterin und Ärztin
Raum: 2.029

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2846
+49 385 545-2829

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