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Hauptausschuss befasst sich erstmals mit Managementplan für Welterbestätte / Nominierungsdossier für „Residenzensemble Schwerin“ auf der Zielgeraden 01.02.2022

Für ihre Bewerbung zur Aufnahme auf die UNESCO Welterbeliste muss die Landeshauptstadt neben dem Nominierungsdossier einen Managementplan für die potenzielle Welterbestätte „Residenzensemble Schwerin“ einreichen. Der entsprechende Entwurf wurde durch die Stabsstelle Weltkulturerbe erarbeitet und am Dienstagabend in den Hauptausschuss der Stadtvertretung eingebracht. Er wird danach in weiteren Ausschüssen diskutiert und bedarf einer Beschlussfassung durch die Stadtvertretung: „Dieser Managementplan ist die Grundlage für ein lebendiges Weltkulturerbe: Denn unsere Bewerbung beinhaltet neben dem Schutz natürlich auch die weitere Nutzung der ins Auge gefassten Welterbestätte“, erläutert Oberbürgermeister Rico Badenschier die Bedeutung dieses integrierten Planungs- und Handlungskonzeptes. „Im Einklang mit dem gerade beschlossenen Leitbild der Landeshauptstadt Schwerin legt der Managementplan die Ziele und Maßnahmen fest, um das künftige Weltkulturerbe nicht nur zu schützen und zu pflegen, sondern auch weiterzuentwickeln und zu nutzen.“

Neben existierenden Schutzmaßnahmen und gesetzlichen Regelungen, zeigt der Managementplan auch Risiken und Herausforderungen im Erhalt auf und definiert die Leitlinien für das zukünftige Management der potenziellen Welterbestätte. Übergeordnete Zielstellungen sind dabei die Themenfelder Erhaltung, Weiterentwicklung und Bildung/Vermittlung.

Dabei geht es insbesondere um die Erhaltung und Sicherung aller Bestandteile des Schweriner Residenzensembles und der Erhalt elementarer Sichtbeziehungen zur Sicherung der Erlebbarkeit des Residenzensembles des 19. Jahrhunderts. Gleichzeitig soll die sensible und gestalterisch hochwertige Weiterentwicklung der Gebäude für eine nachhaltige Nutzung gewährleistet werden, um das Residenzensemble für zukünftige Generationen erlebbar zu erhalten. Und schließlich gilt es, die Bedeutung und Sichtbarkeit des außergewöhnlichen universellen Wertes des Residenzensembles über das Schweriner Schloss hinaus zu vermitteln. Dabei soll auch das Spannungsverhältnis von Denkmalschutz, Entwicklungsdruck, Tourismus, demografischem Wandel und Barrierefreiheit auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. „Der Managementplan bricht diese Zielsetzungen auf einzelne Gebäude und Gebäudecluster des nominierten Areals herunter, wobei sich die Gestaltungsspielräume immer auch nach den Eigentumsverhältnissen, Nutzungen und konkreten Funktionen richten“, erläutert die Welterbekoordinatorin Linda Holung den von ihr erarbeiteten Managementplan.

Auch die Erarbeitung des eigentlichen Nominierungsdossiers für das „Residenzensemble Schwerin“ befindet sich auf der Zielgeraden. Der Entwurf wird am morgigen Mittwoch auf einer Beiratssitzung von einem Expertengremium nochmals abschließend beraten. Nach Berücksichtigung letzter inhaltlicher und redaktioneller Hinweise wird das Dossier danach ins Englische übersetzt.  In der Stadtvertretung ist die Beschlussfassung für das aus Managementplan und Nominierungsdossier bestehende Antragspaket in der Septembersitzung vorgesehen. Die Entscheidung über Aufnahme des Residenzensembles auf die UNESCO-Welterbeliste fällt im Sommer 2024.

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