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Vorbeugender Brandschutz

Was ist vorbeugender Brandschutz?

 © Landeshauptstadt Schwerin / Fründt

In der Fachgruppe Gefahrenvorbeugung werden die Aufgaben der Brandschutzdienststelle hinsichtlich der Mitwirkung im vorbeugenden Brandschutz wahrgenommen. Die Ziele des vorbeugenden Brandschutzes sind dabei bauliche Anlagen so nutzbar zu machen, dass

  • die Rettung von Personen ermöglicht wird,
  • der Entstehung von Bränden entgegengewirkt wird,
  • die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird und
  • wirksame Löschmaßnahmen durch die Feuerwehr möglich sind.

Bei neu zu errichtenden Gebäuden werden die dafür notwendigen Anforderungen vorab durch die Sachbearbeiter eingeschätzt. Im Rahmen der Baugenehmigung können diese Belange dann durch die Fachgruppe Bauordnung berücksichtigt werden. Nicht immer können die genannten Schutzziele unter Berücksichtigung aller am Bau Beteiligter nach den normativen Vorgaben erfüllt werden. Besteht daher Bedarf einer wirksamen Kompensation, schätzt die Brandschutzdienststelle diese ebenfalls vor dem Hintergrund der Schutzziele ein.

Auch im laufenden Betrieb eines bestehenden Gebäudes, bei Umnutzungen oder Umbaumaßnahmen sind die z. T. vielfältigen und stark aufeinander abgestimmten Elemente des vorbeugenden baulichen Brandschutzes einzuschätzen. Daneben stehen der organisatorische Brandschutz und die Installation von Anlagen zur Branderkennung, zur Brandbekämpfung oder zur Sicherung von Flucht- und Rettungswegen. Ein vielschichtiger Bereich, der auch für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im vorbeugenden Brandschutz spezielle Zusatzqualifikationen erfordert.

Damit insbesondere Gebäude, von denen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann oder in denen sich viele Menschen aufhalten, auch nach der Errichtung fortdauernd den Ansprüchen des vorbeugenden Brandschutzes genügen und Gefahren weitgehend ausgeschlossen werden können, werden diese durch die Feuerwehr bei Brandverhütungsschauen gutachterlich bewertet und etwaige Mängel aufgezeigt. Damit ist es den Betreibern möglich, stets die besten Voraussetzungen für einen sichern Betrieb ihrer Gebäude zu gewährleisten.

Die Fachgruppe Gefahrenvorbeugung steht Ihnen als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verfügung. Ziel ist es, gemeinsam mit den Bauherren sowie den Betreibern gute Konzepte zu finden, die den optimalen Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten ermöglichen.

Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes

Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren

Zu fast allen größeren Bauvorhaben in der Landeshauptstadt werden von den Sachbearbeitern des vorbeugenden Brandschutzes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Stellungnahmen hinsichtlich brandschutztechnischer Belange erstellt. Bei Planung und Ausführung solcher Objekte stellen sich vom Entwurf bis zur Nutzungsaufnahme immer wieder Herausforderungen, um notwendige Belange des Brandschutzes möglichst wirtschaftlich mit den Anforderungen an Gestaltung, ggf. Denkmalschutz und Funktion des Gebäudes in Einklang zu bringen. Hier werden die Kollegen der Bauaufsicht bei der Bewertung der manchmal komplizierten Lösungen durch die Fachgruppe Gefahrenvorbeugung unterstützt.

Planern und Bauherren bietet der Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst an, sich zu Belangen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes frühzeitig mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Gerne beraten wir Sie und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Aufgabe der Brandschutzplanung und Brandschutzkonzepterstellung durch entsprechend Bauvorlageberechtigte in eigener Verantwortung ausgeführt werden muss. Bei der Prüfung des Brandschutzes wirken zudem neben der Brandschutzdienststelle die Baubehörde und ggf. ein von dort beauftragter Prüfingenieur für Brandschutz mit.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird durch die Feuerwehr festgelegt, ob ein Feuerwehrplan für das Gebäude zu erstellen ist. Dies ist durch den Betreiber bei einem Fachplaner zu veranlassen. Der Plan ist vor der Nutzung mit einem Sachbearbeiter der Fachgruppe Gefahrenvorbeugung abzustimmen und durch diesen freizugeben. Das beigefügte Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen soll Ihnen helfen, die Pläne nach den erforderlichen einheitlichen Vorgaben zu erstellen.

Merkblatt Brandschutz bei PV-Anlagen Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Brandverhütungsschau

Die Nutzung von Gebäuden birgt für die Nutzer sowie die Öffentlichkeit unter gewissen Umständen immer auch eine Gefahr. In der Vergangenheit haben in Deutschland und auf der ganzen Welt viele tragische Ereignisse Menschenleben gefordert oder bedeutende Sachwerte und Kulturgüter vernichtet.

Diesen Gefahren wirksam zu begegnen, ist die Aufgabe eines jeden Betreibers von Gebäuden und Anlagen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei Einrichtungen, mit deren Nutzung besonders hohe Gefahren einhergehen (z.B. Tanklager, Industriebetriebe, etc.) oder in denen besonders viele Menschen zu schützen sind (Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten, etc.) die öffentliche Verwaltung die Betreiber bei der Gefahrenvorbeugung unterstützt und diese kontrolliert.

Ein Element dafür ist die Brandverhütungsschau, die in Schwerin durch Kollegen der Berufsfeuerwehr durchgeführt wird. Bei einer gutachterlichen Ortsbegehung werden Flucht- und Rettungswege kontrolliert, der organisatorische und anlagentechnische Brandschutz bewertet sowie vorhandene Gefahrensituationen eingeschätzt.  Ergebnis ist ein Befundschein, welcher die aktuellen Mängelpunkte hinsichtlich einer optimierten Gebäudesituation zusammenfasst.

Im Rahmen einer Nachschau wird der Beseitigungsstand nach ca. 6 Monaten überprüft. Oftmals sind zudem Abstimmungen mit der Baubehörde notwendig, um ggf. erforderliche bauliche Veränderungen oder aber genehmigte Bestandssituationen zu erörtern und zielführende Lösungen zu finden.

Brandverhütungsschauverordnung M-V Empfehlungen der AGBF zur Brandverhütungsschau
Weitere planerische Verfahren

Alltäglich werden für Baumaßnahmen oder Veranstaltungen Straßensperrungen notwendig. Auch hier ist die Fachgruppe Gefahrenvorbeugung schon im Vorfeld aber auch während der Maßnahmen beteiligt, um zu gewährleisten, dass die Feuerwehr zu jeder Zeit jeden Einsatzort rechtzeitig erreichen kann. Sind Sie mit der Planung einer Straßenbaumaßnahme beauftragt? Bitte beachten Sie unser Merkblatt Brandschutz bei Straßenbauvorhaben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beratung

Um bauliche und organisatorische Gegebenheiten mit den Anforderungen an Brandschutz oder ganz allgemein die Tätigkeit der Feuerwehr im Gefahrenfall in Einklang zu bringen, sind bei der Planung von Gebäuden zielführende Konzepte zu erstellen. Gemäß den Vorgaben des Baurechts kann die Brandschutzdienststelle zwar keine Brandschutzkonzepte für Sie erstellen, in speziellen Fragestellungen bieten wir Ihnen jedoch unsere Hilfe an. Wichtig ist, dass Sie vorab eine konkrete Fragestellung an uns richten, zu der wir Sie dann zielführend beraten können. Allgemeine Aussagen lassen sich bei einem solchen Beratungsgespräch leider nicht formulieren, wir betrachten immer den konkreten Einzelfall. Bitte nutzen Sie vorab den Sachverstand eines Brandschutzfachplaners für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes oder eines Brandschutznachweises.

Auch für die Nutzung bereits fertiggestellter baulicher Anlagen bieten wir Ihnen die Bewertung Ihrer Fragestellung unter dem Blickwinkel der Feuerwehr an. Häufig wiederkehrende Fragestellungen des Arbeitsschutzes kann Ihnen jedoch besser eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beantworten. Zu Ihrer organisatorischen Unterstützung halten wir eine begrenzte Auswahl an Unterlagen bereit, die Sie hier einsehen können.

Merkblatt Evakuierungsübungen Merkblatt Brandschutz bei PV-Anlagen Merkblatt Feuerwehrpläne für Veranstaltungen Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen
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Kontakt

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Fachgruppe Vorbeugender Brandschutz

Herr StBOAR Ulf-Christian Kerl
Fachgruppenleiter und Stv. Fachdienstleiter
Portrait vom Mitarbeiter

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-104
+49 385 5000-117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Fachgruppe Vorbeugender Brandschutz

Herr StBA Stephan Dietz
Sachbearbeiter
Portrait vom Mitarbeiter

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-139
+49 385 5000-117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Fachgruppe Vorbeugender Brandschutz

Herr StBOI Marian Meyer
Sachbearbeiter

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-123
+49 385 5000-117

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Fachgruppe Vorbeugender Brandschutz

Herr StBOI Marcus Plehn
Sachbearbeiter

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-107
+49 385 5000-117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst - Vorbeugender Brandschutz

Herr StBOI Florian Schneider
Sachbearbeiter

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-158
+49 385 5000-117

Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst -
Vorbeugender Brandschutz

Frau OBMin Manuela Horn
Sachbearbeiterin

Graf-Yorck-Straße 21
19061 Schwerin

+49 385 5000-121
+49 385 5000-117