Die Beistandschaft ist ein freiwilliges und kostenloses Hilfsangebot des Fachdienstes Jugend bei der
- Feststellung der Vaterschaft und
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Sofern eine außergerichtliche Unterhaltsgeltendmachung im Rahmen der Beratung nach § 18 SGB VIII nicht möglich ist, kann eine Beistandschaft hinsichtlich der gerichtlichen Klärung schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung, ob eine Beistandschaft erforderlich ist, sollte nach einem umfassenden Gespräch im Fachdienst Jugend getroffen werden.
Aktueller Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie
Bitte nehmen Sie vereinbarte Termine nicht wahr, wenn Sie sich krank fühlen und Sie insbesondere trockenen Husten, Fieber oder Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns haben, sondern vereinbaren telefonisch oder per E-Mail einen neuen Termin.