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Schwerin Card

 © Landeshauptstadt Schwerin

Anspruch auf die Rabatt-Karte haben Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Schwerin haben und entweder Leistungen zur Grundsicherung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder vom Bundesfreiwilligendienst erhalten sowie deren Familienangehörige.

Die Schwerin-Card berechtigt zur vergünstigten Nutzung verschiedener Kultureinrichtungen, die sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt befinden. Ihre Inhaber erhalten im Volkskundemuseum, in der Volkshochschule und Sternwarte, im Theater und Schleswig-Holstein-Haus, im Stadtarchiv, im soziokulturellen Zentrum „Der Speicher“, im Zoo, in der Stadtbibliothek, im Konservatorium und in der Schwimmhalle Ermäßigungen. Besonders attraktiv sind die Theaterermäßigungen. Außer bei Premieren und Gastspielen werden jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn bis dahin nicht verkaufte Karten an Inhaber der Schwerin-Card zum ermäßigten Eintrittspreis abgegeben.

Die gelb-blaue Schwerin-Card ist so groß wie eine Visitenkarte, ein Jahr gültig und im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6, gegen Vorlage des entsprechenden Leistungsnachweises erhältlich.

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